Wettbewerbs- & Kartellrecht
Wettbewerbsrecht
Ein starker Wettbewerb führt zwangsläufig dazu, dass am Markt mit härteren Bandagen gekämpft wird. Die Grenzen des Erlaubten auszureizen, kann dabei über Erfolg und Misserfolg einer ganzen Werbekampagne entscheiden. Werden diese Grenzen jedoch überschritten, so folgt häufig ein gerichtliches Nachspiel. Erlässt das Gericht dann auch noch eine einstweilige Verfügung, so ist die beanstandete Werbung von heute auf morgen anzupassen oder sogar einzustellen, was schlimmstenfalls sogar ruinöse Folgen haben kann. Bei einer Pflicht zur Entscheidungsveröffentlichung, z.B. in Tageszeitungen oder auf der eigenen Website, steht das verurteilte Unternehmen dann auch noch öffentlich am Pranger. Um solche Folgen zu vermeiden, kann eine kreative rechtliche Beratung im Vorfeld einen unschätzbaren Beitrag leisten. Unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung – von Mathias Görg stammt einer der umfassendsten Gesetzeskommentare zu diesem Rechtsgebiet – erlauben es uns aber auch, rasch und mit hoher Treffsicherheit einzuschätzen, wann einer Ihrer Konkurrenten über die Stränge schlägt, und Maßnahmen zu ergreifen, dies in Hinkunft zu unterbinden. Ausgiebige Prozesserfahrung ist gerade in diesem Rechtsgebiet mit seinen zahlreichen Eigenheiten oft unentbehrlich.
Im Bereich Wettbewerbsrecht bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen:
- Vorab-Prüfung geplanter Werbekampagnen
- „Screening“ des Werbeauftritts von Mitbewerbern auf Verstöße
- allgemeine Compliance-Beratung
- prozessbegleitende Tätigkeit im Hintergrund
- Vertretung in sämtlichen Lauterkeitsprozessen
Kartellrecht
Es ist noch gar nicht lang her, da hatte in Österreich das Kartellrecht noch kaum jemand auf dem Radar. Das änderte sich mit Österreichs EU-Beitritt. Mittlerweile ist das Kartellrecht auch hierzulande eine gefürchtete Waffe, von der die Europäische Kommission und die österreichischen Behörden häufig auch tatsächlich Gebrauch machen. Immer wieder kommt es zur Verhängung drakonischer Geldbußen. Dass darunter auch die öffentliche Wahrnehmung des betroffenen Unternehmens massiv leiden kann, liegt auf der Hand. „Compliance“ ist deshalb in aller Munde. Besonders wichtig ist hier eine spezialisierte Beratung, die nicht nur die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung, sondern vor allem auch den Blick auf die maßgeblichen wirtschaftlichen Zusammenhänge voraussetzt. Wir beraten und begleiten Sie bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie horizontalen und vertikalen Kooperationen, aber auch zur Frage, was Sie bei einem hohen Marktanteil Ihres Unternehmens besonders beachten müssen.
Im Bereich Kartellrecht bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen:
- Anmeldung von Unternehmenszusammenschlüssen
- Beratung bei Kooperationen mit Wettbewerbern
- Aufsetzen und Prüfen von Vereinbarungen mit Lieferanten und Abnehmern
- Beratung betreffend does and dont´s bei starker Marktposition
- Allgemeine Compliance-Beratung
- Kronzeugenanträge
- Unterstützung bei Hausdurchsuchungen
- Vertretung in Verfahren vor den österreichischen und europäischen Kartellbehörden